Finanzierung

Förderprogramm:
Facharztversorgung in der
Kinder- und Jugendmedizin in MV

Ihre Zukunft startet hier.

Unsere Mitgliedskrankenhäusern bieten Ihnen nicht nur erstklassige Karrierechancen, sondern auch die Möglichkeit, Teil einer wichtigen Mission zu werden: der Weiterentwicklung und Sicherstellung der medizinischen Versorgung für unsere nächste Generation. Wir wollen Ihren beruflichen Weg in der Kinder- und Jugendmedizin unterstützen - ob beim Studium oder beim Berufsstart in Mecklenburg-Vorpommern.

Entdecken Sie unser lebenswertes Mecklenburg-Vorpommern:

Mecklenburg-Vorpommern: Entdecken Sie das Land, in dem berufliches Wachstum und persönliche Lebensqualität Hand in Hand gehen. Geprägt von unberührter Natur, kultureller Vielfalt und urbanem Flair bietet dieses Bundesland eine einzigartige Kulisse für diejenigen, die ihre berufliche Laufbahn in der Kinder- und Jugendmedizin vorantreiben möchten. Hier finden Sie nicht nur Spitzenpositionen in einer dynamischen Gesundheitsbranche, sondern auch ein lebenswertes Umfeld für Familien und umfassende Erholungsmöglichkeiten. Lassen Sie sich von Mecklenburg-Vorpommern inspirieren – das Land voller Möglichkeiten und das Land zum Leben.

Mehr Informationen und Fakten zu Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier: Webseite Mecklenburg-Vorpommern

Unsere Mitgliedskrankenhäuser mit einer Fachabteilung für Kinder- & Jugendmedizin:

Ihre Ansprechpartner

Dr. Kristin Wenzel
0385 / 48 529 111
Stephanie Linde
0385 / 48 529 117
E-Mail - Adresse für Antragstellung
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Stipendium: bis zu 300,00 € monatlich

Das Stipendium unterstützt Medizinstudierende dabei, sich schon während ihres Studiums für eine Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin zu entscheiden. Durch das Stipendium erhalten Sie frühzeitig die Möglichkeit sich einen Platz für die Weiterbildung an Ihrem Wunschkrankenhaus zu sichern. Das Krankenhaus erhält Fördermittel, die es direkt an Sie weitergibt und aus eigenen Mitteln erhöhen kann. Diese Prämie soll Ihnen die Möglichkeit geben, unbeschwert Ihr Studium zu beenden.

Ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Krankenhaus regelt alles Weitere. Sollten die Förderbedingungen nicht mehr erfüllt sein, kann es zu einer (anteiligen) Rückforderung bereits gezahlter Fördermittel kommen.

Fördervoraussetzungen:
  • Der Antrag kann während des Medizinstudiums für maximal die letzten 4 Regelsemester gestellt werden.
  • Nach Beendigung des Studiums ist der Arbeitsvertrag vorzulegen und eine Beschäftigungsdauer von mindestens 24 Monaten hat zu erfolgen.
  • Nach Ablauf von mind. 24 Monaten Beschäftigungsdauer als Arzt/Ärztin in Weiterbildung für Kinder- und Jugendmedizin in einem Krankenhaus ist ein Beschäftigungsnachweis vorzulegen.
  • Das Krankenhaus verfügt über eine Weiterbildungsbefugnis.
  • Sowohl das Krankenhaus als auch die teilnehmenden Studierenden willigen ein, dass ihre Daten zur Evaluation genutzt werden dürfen und sie ggf. im Nachgang für weitere Informationen zur Verfügung stehen.
Anzahl der Plätze:
  • Insgesamt stehen 8 Plätze pro Jahr zur Verfügung. Diese werden wie folgt aufgeteilt:
    • 4 Plätze an einem Zentrum in einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern und
    • 4 Plätze an einem Krankenhaus mit Teilweiterbildungsermächtigung in einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern
Höhe der Förderung:
  • Das Fördervolumen ist von der Art der Weiterbildungsstätte abhängig:
    • mind. 150,00 € pro Monat bei Bindung an ein Zentrum in einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern oder
    • mind. 300,00 € pro Monat bei Bindung an ein Krankenhaus mit Teilweiterbildungsermächtigung in einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern

 

Starterprämie: 5.000,00 € (brutto) für Ihren Start

Wir möchten Ärztinnen und Ärzte motivieren, sich für eine langfristige Karriere in der Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern zu entscheiden. Dazu bieten wir eine Starterprämie an, die Sie finanziell unterstützt, falls Sie aus einem anderen Bundesland zu uns kommen möchten, unabhängig davon, ob Sie Assistenz- oder Facharzt/-ärztin sind. Diese Prämie soll Sie zum Beispiel dabei unterstützen Umzugskosten zu decken oder die Heimreisekosten im ersten Jahr zu finanzieren. Die Prämie wird Ihrem Krankenhaus zur Verfügung gestellt und von dort direkt an Sie weitergeleitet.

Fördervoraussetzungen:
  • Die Förderung bedingt einen Nachweis als Assistenz- oder Facharzt/-ärztin.
  • Vor Anstellung im Krankenhaus liegt der Wohnsitz außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern. Mit Beginn der Anstellung ist dieser in Mecklenburg-Vorpommern anzumelden.
  • Die Arbeitsaufnahme am Krankenhaus in einer Fachabteilung der Kinder- und Jugendmedizin muss mind. über einen Zeitraum von 24 Monaten erfolgen.
  • Das Krankenhaus verpflichtet sich, die Förderung in voller Höhe an den Arzt/die Ärztin weiterzureichen.
  • Sowohl das Krankenhaus als auch der teilnehmende Arzt/die teilnehmende Ärztin willigen ein, dass die erfassten Daten zur Evaluation genutzt werden dürfen und er/sie ggf. im Nachgang für weitere Informationen zur Verfügung stehen.
Anzahl der Plätze:
  • Es stehen 10 Prämien pro Jahr zur Verfügung.
Höhe der Förderung:
  • Die Förderhöhe beträgt pro Stelle einmalig pauschal 5.000,00 € (brutto).

 

Förderung: Verbundweiterbildung

Bei der Weiterbildung im Verbund wird ein approbierter Arzt/eine approbierte Ärztin in Weiterbildung in einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin aus einem Krankenhaus mit einer Teilweiterbildungsermächtigung an ein Zentrum delegiert. Hier kann er/sie die fehlenden Weiterbildungsabschnitte absolvieren.
Ausgehend von der Zielstellung, neben einer Verbesserung der Bewerbersituation für die Krankenhäuser mit einer Teilweiterbildungsermächtigung (durch das Angebot einer 60-monatigen Weiterbildung im Verbund), auch eine Erhöhung der Anzahl der Ärzte/Ärztinnen in Weiterbildung für Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen, sieht das Konzept eine abgestufte Förderung für die Facharztweiterbildung vor.

Stufe 1:

Förderung des 1:1 Austausches von Ärzten/Ärztinnen in Weiterbildung zwischen einem Zentrum und einem Krankenhaus mit Teilweiterbildungsermächtigung, wobei mindestens einer/eine der beiden am Austausch beteiligten Ärzte/Ärztinnen zum Zwecke der eigenen Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin teilnimmt.

Stufe 2:

Förderung der einseitigen Delegation eines Arztes/einer Ärztin in Weiterbildung von einem Krankenhaus mit Teilweiterbildungsermächtigung an ein Zentrum, bei gleichzeitiger Freihaltung der Stelle für den Zeitraum der Entsendung bis zur Rückkehr.

Stufe 3:

Förderung der Wiederbesetzung der Stelle an einem Krankenhaus mit Teilweiterbildungsermächtigung, welche durch Delegation eines Arztes/ einer Ärztin in Weiterbildung an ein Zentrum frei geworden ist.

Fördervoraussetzungen:
  • Stufe 1: Beide teilnehmenden Ärzte/Ärztinnen sind approbiert. Mindestens einer der beiden Ärzte/eine der beiden Ärztinnen befindet sich in Weiterbildung in einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin.
  • Stufe 2 und 3: ein mind. 60-monatiger oder unbefristeter Arbeitsvertrag zwischen dem delegierten Arzt/der delegierten Ärztin in Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und dem Krankenhaus mit Teilweiterbildungsermächtigung. Bei Ärzten/Ärztinnen in Weiterbildung, die bereits einen Teil ihrer Weiterbildungszeit absolviert haben, ist eine anteilige Kürzung der Mindestvertragslaufzeit möglich.
  • Stufe 2 und 3: zu Beginn der Delegation mindestens 6 Monate Tätigkeit am Krankenhaus
  • Stufe 3: die durch Delegation freigewordene Stelle wird mit einem/einer (externen) Bewerber/Bewerberin wiederbesetzt.
Anzahl der Plätze:
  • Stufe 1: 10 Stellen pro Jahr
  • Stufe 2: 5 Stellen pro Jahr
  • Stufe 3: 5 Stellen pro Jahr
Höhe der Förderung:
  • Stufe 1: Anteil von etwa 10% der Kosten pro Stelle und Jahr. Der Zuschuss soll durch die Krankenhäuser primär zur Erstattung von Mehraufwendungen bei den am Programm teilnehmenden Ärzten/Ärztinnen genutzt werden.
  • Stufe 2: Anteil von etwa 50% der Kosten pro Stelle und Jahr für das Krankenhaus, welches den Arzt/die Ärztin in Weiterbildung delegiert. Bei Ärzten/Ärztinnen in Weiterbildung, die bereits einen Anteil ihrer Weiterbildung absolviert haben, ist eine anteilige Kürzung der Förderhöhe möglich.
  • Stufe 3: Anteil von etwa 85% der Kosten pro Stelle und Jahr für das Krankenhaus, welches die Stelle des delegierten Arztes/der delegierten Ärztin dauerhaft wiederbesetzt.
Weiterführende Hinweise:
  • Die Förderstufen 2 und 3 dürfen nicht miteinander kombiniert werden. Die Doppelfinanzierung eines Arztes/einer Ärztin ist auszuschließen.

 

Förderung: Subspezialisierung

Die Förderung der Subspezialisierung unterstützt Krankenhäuser, deren Fachärzte/-ärztinnen der Kinder- und Jugendmedizin eine Weiterbildung in einem Schwerpunkt anstreben. Ziel ist es, die Krankenhäuser finanziell zu unterstützen, um mehr Ärzte/Ärztinnen in Schwerpunkten weiterbilden zu können. Die Fördermittel erhält das Krankenhaus und somit die Möglichkeit, dem Arzt/der Ärztin eine reibungslose Weiterbildung zu ermöglichen.

Fördervoraussetzungen:
  • Approbation sowie abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
  • Weiterbildungsbefugnis des Krankenhauses in der beantragten Subspezialisierung
  • Sowohl das Krankenhaus als auch der teilnehmende Arzt/ die teilnehmende Ärztin willigen ein, dass die Daten für die Antragstellung zur Evaluation genutzt werden dürfen und sie ggf. im Nachgang für weitere Informationen zur Verfügung stehen.
  • Kontinuierlicher Nachweis über die Teilnahme an der Weiterbildung in einer Subspezialisierung.
Anzahl der Plätze:
  • Im Weiterbildungsbereich der Subspezialisierung werden innerhalb von 4 Jahren insgesamt 10 Plätze gefördert. Davon sollen im genannten Zeitraum 2 Plätze auf jedes Zentrum entfallen und weitere 2 Plätze auf ein Krankenhaus mit Teilweiterbildungsermächtigung und Weiterbildungsbefugnis in einer Subspezialisierung.
Höhe der Förderung:
  • Pro Arzt/Ärztin in Weiterbildung innerhalb einer Subspezialisierung stehen pauschal bis zu 85 % der Personalkosten zur Verfügung.

 

Projektverlauf

Antragsart
Verbundweiterbildung Stufe 1

aktuell Plätze verfügbar
0
beantragt
0
bewilligt
Antragsart
Verbundweiterbildung Stufe 2

aktuell Plätze verfügbar
3
beantragt
1
bewilligt
Antragsart
Verbundweiterbildung Stufe 3

aktuell Plätze verfügbar
2
beantragt
0
bewilligt
Antragsart
Stipendien

aktuell Plätze verfügbar
4
beantragt
4
bewilligt
Antragsart
Starterprämien

aktuell Plätze verfügbar
16
beantragt
16
bewilligt
Antragsart
Subspezialisierungen

aktuell Plätze verfügbar
5
beantragt
5
bewilligt
Stand: 19. Dezember 2023

Dokumente

 

Kontakt und Aufgaben der Koordinierungsstelle

Ihre Ansprechpartner
Dr. Kristin Wenzel
0385 / 48 529 111
Stephanie Linde
0385 / 48 529 117
E-Mail - Adresse für Antragstellung
Folgen Sie uns

Die Aufgaben der Koordinierungsstelle
Die Koordinierungsstelle
  • ist Ansprechpartner für die Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung
  • ist Ansprechpartner für die 15 Weiterbildungsstätten
  • gestaltet die Internetpräsenz
  • ist zuständig für das Direktmarketing – Erstellung von Marketingunterlagen
  • hat die Funktion einer Personalagentur – Koordinierung der Ärzte und Ärztinnen
  • erhebt Daten und verarbeitet diese zu Evaluationszwecken
  • organisiert Netzwerktreffen für die Chefärzte und -ärztinnen aller pädiatrischen Weiterbildungsstätten
Organigramm