Mittwoch, 16 Oktober 2024 14:06
Kategorie: Presse

Appell der Krankenhäuser Mecklenburg-Vorpommerns: Dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) muss die Zustimmung verweigert werden!

Schwerin, den 16. Oktober 2024.
„Mecklenburg-Vorpommerns Krankenhäuser lehnen des KHVVG geschlossen ab!“ teilt Uwe Borchmann, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft M-V einen Tag vor der entscheidenden Beschlussfassung im Bundestag mit. Der Vorstand der Krankenhausgesellschaft hat einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen, die Bundestagsabgeordneten M-Vs aufzufordern, dem Gesetz und seinen Änderungsanträgen die Zustimmung zu verweigern und es in namentlicher Abstimmung aktiv abzulehnen. Hintergrund für dieses deutliche Signal ist zum einen das - entgegen der Äußerungen von Minister Lauterbach - Fehlen jeglicher kurzfristiger Finanzhilfen und zum anderen ein erheblicher Nachbesserungsbedarf am Gesetz selbst. Aufgrund der in den vergangenen Tagen hektisch beschlossenen Änderungsanträgen ergeben sich nun für alle Krankenhäuser erhebliche Nachteile. Gleichzeitig soll der Bundestag morgen, am 17. Oktober, in 2. und 3. Lesung das Gesetz und die Änderungsanträge verabschieden. „Mit diesem Vorgehen seitens Bundesgesundheitsminister und Ampel-Koalition gibt es keine Möglichkeit mehr sachgerecht nachzukorrigieren, um wenigstens die gröbsten Gesetzesfehler glatt zu ziehen“, so Jan Weyer, Vorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft und weiter „ein derart fahrlässiges Vorgehen ist bei einem so wichtigen Gesetz unverantwortlich.“
Neben der Unzulänglichkeit der kurzfristig durch die Ampel-Koalition eingereichten Änderungsanträge und den zu diesen binnen 4 Arbeitstagen bereits wieder erfolgten Änderungen, kritisieren die Krankenhäuser vor allem das Fehlen einer Auswirkungsanalyse. „Keiner der Abgeordneten weiß, was die Reform für sein Krankenhaus bedeutet – die Beschlussfassung erfolgt im völligen Blindflug“, so Geschäftsführer Uwe Borchmann. Auch die Aussage des Bundesgesundheitsministers, dass nur seine Reform das unkontrollierte Krankenhaussterben verhindern könne, führt der Gesetzentwurf ad absurdum, denn er enthält keinerlei nennenswerte Finanzhilfen, die überhaupt dazu führen würden, dass die Krankenhäuser es bis zur Reform, welche erst 2028 wirken wird, schaffen. Dieses Geld werden dann Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung und die Landkreise aufbringen müssen, wenn sie ein unkontrolliertes Krankenhaussterben verhindern wollen. Für den Fall, dass der Bundestag das Gesetz morgen beschließt, werden wir die Landesregierung noch vor der anstehenden Bundesratssitzung zum KHVVG auffordern, eine entsprechende Garantieerklärung über die notwendigen Finanzmittel gegenüber allen Krankenhäusern abzugeben, so die KGMV.
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