Freitag, 23 September 2022 14:44
Kategorie: Presse

AOK Nordost will im Alleingang aus Berliner Elfenbeintürmen über Zukunft der Krankenhausversorgung in M-V entscheiden

Die AOK Nordost hat am 22.09.2022 auf einer Pressekonferenz bekanntgegeben, dass das Dietrich Bonhoeffer Klinikum Neubrandenburg ab dem 01. Januar 2023 keine Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm mehr behandeln darf und auch die Speiseröhrenchirurgie nicht mehr durchführen soll.
„Die gestrige Pressekonferenz der AOK Nordost spiegelt nicht die aktuelle Diskussionslage im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern über die Leistungserbringung von mindestmengenrelevanten Leistungen wieder“ so Uwe Borchmann, Geschäftsführer der KGMV.
Richtig ist, dass für einzelne Krankenhäuser Prognosen bestehen, die erwarten lassen, dass bestimmte Mindestmengen 2023 nicht erfüllt werden. Die Krankenkassen haben bisher aber nicht erklärt, wie sie zu diesen Prognosen kommen. Hier bestehen
hinsichtlich der Berechnungsmodelle und Auswirkungsszenarien durchaus unterschiedliche Auffassungen im Land. Richtig ist auch, dass bei einer negativen Prognose zunächst ein Ablehnungsbescheid seitens der Krankenkassen verschickt wird. Danach habe aber jedes Krankenhaus die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung beim Gesundheitsministerium des Bundeslandes zu beantragen. Dieses muss den Antrag prüfen und in Abhängigkeit von der örtlichen Versorgungssituation darüber entscheiden. Dieser Entscheidung müssen wiederum die Verbände der im Land aktiven Krankenkassen zustimmen, nur dann kann die Leistung weiter erbracht werden. Die AOK kann dies keinesfalls allein entscheiden. Das Verfahren hierzu ist weder für die Speiseröhrenchirurgie noch für die Level1-Geburten (Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm) abgeschlossen.
„Wir müssen davon ausgehen, dass die AOK Nordost im Alleingang aus Berlin versucht, Tatsachen für unser Bundesland per Akklamation zu schaffen, die sich allein an ihren Interessen orientieren und zwar ohne dass zuvor die zuständigen Gremien darüber abschließend beraten haben. Wir wissen, dass die Auffassung der Beteiligten, auch der Krankenkassen im Bundesland hier sehr differenziert und keinesfalls abschließend geprägt ist. Dabei können wir nicht ausschließen, dass es der AOK Nordost bei ihrer Entscheidungsfindung um eine Zentralisierung von Leistungen in Richtung Berlin geht. Schließlich regiert von dort aus ein AOK-Vorstand für alle drei Bundesländer“, so Borchmann und weiter „es war schon immer einfacher, Entscheidungen für eine Region zu treffen in der man selbst nicht lebt und damit nicht von ihren Auswirkungen betroffen ist!“
Unabhängig von der eigentlichen Entscheidung rügt der Geschäftsführer der KGMV das Vorgehen der AOK. „Wir haben hier im Land eigentlich einen anderen Umgang miteinander und kommunizieren direkt und ehrlich. Wenn nun aber Halbwahrheiten öffentlich verkündet werden, noch bevor die betroffenen Krankenhäuser und Entscheidungsgremien die entsprechenden Informationen erhalten haben, nehmen wir dies mit großem Befremden zur Kenntnis.“
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