Dienstag, 01 Juni 2021 13:56
Kategorie: Presse

Mecklenburg-Vorpommern verliert die Hoheit über seine Krankenhäuser

Schwerin, den 28.05.2021. Still und heimlich baut Minister Spahn die Kompetenz des Bundes in der Krankenhausplanung aus. Wenn der Bundestag in der übernächsten Woche das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz – GVWG) beschließt, verliert Mecklenburg-Vorpommern die Planungshoheit über seine Krankenhäuser. Ursache ist eine scheinbar kleine Veränderung des § 136b im SGB V. Während bisher der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin für ausgewählte Leistungen Mindestmengen festlegen konnte und die Bundesländer im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen zum Zwecke der Versorgungssicherheit hiervon abweichen konnten, verlieren die Länder zukünftig dieses Recht. Der entsprechende Absatz wird gestrichen. Die Streichung erfolgt ohne Interventionsmöglichkeit der Bundesländer, denn das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

„Damit wird Gesundheitsminister Harry Glawe quasi entmündigt und Ministerpräsidentin Schwesig braucht keinem Bürger mehr wohnortnahe Versorgung zu versprechen.“ wettert der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft, Uwe Borchmann und weiter „Zukünftig werden im fernen Berlin für einen Großteil der stationären Eingriffe Mindestmengen festgelegt werden, Dies führt dazu, dass die Krankenhäuser Mecklenburg-Vorpommerns diese Leistungen gar nicht mehr erbringen dürfen.“ Betroffen sind nicht etwa nur die kleinen Krankenhäuser, sondern auch die Universitätskliniken und die Maximalversorger in Schwerin und Neubrandenburg. 

Damit können ggf. auch Fachärzte nicht mehr im eigenen Bundesland ausgebildet werden, da wir nicht mehr alle Leistungen des Ausbildungskataloges vorhalten können, so Borchmann. 

Der G-BA trifft seine Entscheidungen zwar an der mengenabhängigen Qualität der Leistungen, berücksichtigt dabei aber nur deutschlandweite Durchschnitte der Erreichbarkeit. „Eine solche G-BA Entscheidung bedeutet für Patienten in NRW vielleicht, dass sie nur 10 Minuten weiterfahren müssen, aber Neubrandenburger müssen vielleicht demnächst bis Berlin reisen!“ 

Die abschließende Länderkompetenz in der Krankenhausplanung ist fundamental. Sonst brauchen wir uns demnächst über den Erhalt der wohnortnahen Krankenhausversorgung keine Gedanken im eigenen Bundesland mehr zu machen, so die KGMV.

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