Freitag, 03 August 2018 11:51
Kategorie: Presse

Zu früh gefreut? - Nacharbeiten am Gesetz zur Stärkung der Pflege dringend notwendig

Schwerin, den 3. August 2018. Das Gesetz zur Stärkung der Pflege hält im jetzt vorliegenden Kabinettsentwurf bei Weitem nicht, was es zunächst versprach. „Ja, die Kosten für das Pflegepersonal einschließlich der Tarifsteigerungen sollen zu hundert Prozent finanziert werden. Das fordern die Krankenhäuser schon lange, deshalb begrüßen wir das natürlich“, sagt Wolfgang Gagzow, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern. „Das ist eine Voraussetzung dafür, dass tatsächlich mehr Pflegekräfte eingestellt werden können; richtiger: könnten! …wenn sie denn vorhanden wären.“
Und hier folge dann das große ABER auch auf dem Fuße. Die geplante Herauslösung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen werde nicht nur ein bürokratisches Parallelverfahren etablieren, das geeignet ist, die schon heute erheblichen Dokumentationslasten deutlich zu verstärken. Es wird angesichts des leergefegten Arbeitsmarktes im Fachkräftebereich absurder Weise auch die Budgets vieler Krankenhäuser verringern, weil noch mehr Mitarbeiter mit Rechen- und Dokumentationsarbeit beschäftigt werden müssen. Dieses Geld fehlt an der direkten Pflege des Patienten.
Völlig kontraproduktiv ist in diesem Zusammenhang auch die geplante Festlegung von Personaluntergrenzen in den Fachabteilungen. Der Personaleinsatz ist Aufgabe des Managements, das in der Lage sein muss, auf unterschiedliche Situationen und Herausforderungen flexibel zu reagieren.
„Völlig konsterniert sind wir über die neu in den Gesetzentwurf aufgenommene Regelung, den Kliniken ab 2020 eine halbe Milliarde Euro zu entziehen. Dadurch fehlen die Mittel, die u.a. auch dringend für das letztes Jahr vom Bundesgesetzgeber hochbürokratisch eingeführte Entlassmanagement gebraucht werden. Überdies schränkt es die Möglichkeiten der Häuser, in die Pflege und vor allem auch in das weitere medizinische Fachpersonal zu investieren, gleich wieder ein“, konstatiert Wolfgang Gagzow. „Es ist gut, dass die Politik den Handlungsbedarf in der Pflege erkannt hat. An diesem Gesetz muss aber noch erheblich gearbeitet werden.“
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